„Mindestlohn noch im Dezember für allgemeinverbindlich erklären“
Deutschland steht gut da. Die Folgen der Finanzmarkt- und der Wirtschaftskrise sind weitgehend überwunden. Die Konjunktur trägt ungeachtet der Unsicherheiten auf den Weltmärkten. Die Zahl der Erwerbstätigen ist mit 41,5 Millionen so hoch wie nie seit der Wiedervereinigung. Zugleich ist die Zahl der Arbeitslosen im November mit 2,7 Millionen auf ein 20-Jahres-Tief gesunken.
Deutschlands wirtschaftliche Stärke ist verknüpft mit einer steigenden Nachfrage nach Fachkräften. Immer mehr Erwerbstätige scheiden aus Altersgründen aus dem Arbeitsleben aus. Die Chancen von Arbeitsuchenden, an der Arbeitsgesellschaft teilzunehmen, erhöhen sich. Auf der anderen Seite bieten die Sozialsysteme den Menschen verlässlich Schutz, wenn Not ist. Um diesen Prozess bestmöglich zu unterstützen, hat die Bundesregierung in den ersten beiden Jahren in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik folgende Instrumente verbessert:
- Missbrauch der Zeitarbeit, bei dem Beschäftigte entlassen werden, um sie anschließend als Zeitarbeiter zu niedrigerem Lohn wieder zu beschäftigen, ist nicht mehr möglich. Die so genannte Drehtürklausel verbietet den Wechsel der Stammbelegschaft in ein Leiharbeitsverhältnis im selben Betrieb.
- Den Mindestlohn in der Zeitarbeit will das Kabinett noch im Dezember für allgemeinverbindlich erklären.
- Die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen können in den Jobcentern seit 2011 verfassungsrechtlich abgesichert zusammenarbeiten.
- Die Regelsätze für bedürftige Kinder und Jugendliche beruhen inzwischen auf eigenständigen und transparenten Berechnungen. Zudem erhalten bedürftige Kinder und Jugendliche mit dem Bildungspaket bessere Teilhabechancen auf Bildung. Diese beiden Punkte forderte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom Februar 2010.
- Die Verbesserungen der Arbeitsmarktinstrumente sollen den veränderten Bedingungen Rechnung tragen: Es gibt auf dem Arbeitsmarkt einerseits einen Nachfragermarkt. Andererseits erfordert der demografische Wandel einen anderen Fokus auf das Fachkräftepotenzial. Das Ziel, Arbeitsuchende schneller und effizienter zu vermitteln, bleibt. Die Reform gibt Vermittlern mehr Freiheiten bei der Betreuung Arbeitsuchender. Künftiger Schwerpunkt ist die Aus- und Weiterbildung, weniger öffentlich geförderte künstliche Beschäftigung.
- Die meisten zeitlich begrenzten Branchenmindestlöhne gelten bereits über 2012 hinaus. Neu sind die Möglichkeiten für die Pflegebranche, das Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie die Zeitarbeit, Mindestlöhne einzuführen.
- Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist Bestandteil deutschen Rechts. Ein nationaler Aktionsplan für ein behindertengerechtes Deutschland sieht Handlungsmöglichkeiten in allen Lebensbereichen vor – von der Bildung über den Arbeitsmarkt bis hin zu Kultur und Freizeit. Für einen Zeitraum von zehn Jahren stehen 100 Millionen Euro bereit.
- Vor der schrittweisen Einführung der Rente mit 67 im Januar 2012 war nochmals zu prüfen, ob die Erhöhung des Renteneintrittsalters weiterhin richtig und notwendig ist. Denn beschlossen hat die Bundesregierung sie bereits in 2006. Der vorzulegende Bericht "Aufbruch in eine altersgerechte Arbeitswelt" bestätigt dies. Die Rente mit 67 verteilt die Lasten der Alterssicherung in einer Gesellschaft des langen Lebens gerecht auf alle Generationen.
- Die Bundesregierung legte eine Strategie zur Fachkräftesicherung vor. Die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland ergänzt dabei die Entwicklung der Potenziale im Inland. Ärzte sowie Elektro- und Maschinenbau-Ingenieure bedürfen bereits keiner Vorrangprüfung mehr.
Für die verbleibende Zeit der Legislaturperiode benannte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen die drei Schwerpunkte ihrer Arbeit: die Fachkräftesicherung, die Verbesserung der Altersvorsorge und arbeitsschutzrechtliche Konzepte gegen psychische Belastungen am Arbeitsplatz.
(REGIERUNGonline, 30.11.'11)