Mindestlohn: Kaum Auswirkungen für Hartz IV-Empfänger

In der IAB-Pressemitteilung dazu heißt es weiter: Da die Aufstocker mehrheitlich weniger als 22 Stunden in der Woche arbeiten, werden die meisten von ihnen auch nach der Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro weiter Hartz IV benötigen. Der durchschnittliche Stundenlohn der Aufstocker liegt mit rund 6,20 Euro zwar deutlich unter dem geplanten Mindestlohn, der Einkommenszuwachs reicht aber bei den meisten Aufstockern nicht aus, um von Hartz IV unabhängig zu werden.

Staatliche Minderausgaben

Der überwiegende Teil des Lohnzuwachses werde auf die Hartz-IV-Bezüge angerechnet, das verfügbare Nettoeinkommen der Aufstocker steige im Durchschnitt um zehn bis zwölf Euro. Der Staat werde durch den Mindestlohn dagegen deutliche Minderausgaben an Hartz IV und Mehreinnahmen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erzielen, soweit keine größeren Arbeitsplatzverluste durch den Mindestlohn eintreten.

Rückgang

Gehe man davon aus, dass die Beschäftigung unverändert bleibe, senke der Mindestlohn die Ausgaben für Hartz IV um jährlich 700 bis 900 Millionen Euro. Mehr Ausgaben bei Wohngeld und Kinderzuschlag reduzieren die Einsparungen, sodass die Transferausgaben insgesamt um 500 bis 650 Millionen Euro zurückgehen.

Haushaltsentlastung

Hinzu kommen Mehreinnahmen bei den Sozialversicherungsbeiträgen und der Einkommenssteuer in Höhe von vier bis sechs Milliarden Euro, denen allerdings Mindereinnahmen bei den Unternehmenssteuern entgegenstehen. Unterm Strich ergebe sich eine Entlastung der öffentlichen Haushalte zwischen knapp 2,2 und gut drei Milliarden Euro.

Beschäftigungsentwicklung

Die mittel- bis langfristigen Effekte des Mindestlohnes auf die Zahl der Aufstocker und deren Einkommen hängen entscheidend von der Entwicklung der Beschäftigung ab, betonen die Arbeitsmarktforscher. „Um potenziellen negativen Folgen des Mindestlohnes für arbeitsmarktferne Leistungsbezieher zu begegnen, könnten seitens der Politik flankierende Maßnahmen ergriffen werden“, schreiben die Autoren der IAB-Studie.

Qualifizierungsmaßnahmen

So würden beispielsweise Lohnkostenzuschüsse den Arbeitsmarkteinstieg für arbeitsmarktferne Gruppen erleichtern. Zudem gewinne die Förderung von Langzeitarbeitslosen durch Qualifizierungsmaßnahmen mit der Einführung des Mindestlohnes an Bedeutung. „Dabei ist zu beachten, dass je nach Ausgestaltung der flankierenden Maßnahmen wiederum fiskalische Kosten entstehen können“, merken die IAB-Forscher dazu an. (WLI)