Mindestlohn in der Fleischindustrie
Dieser Mindestlohn soll auch für Werkvertragskräfte gelten. Vorbild ist hier offenbar der iGZ-Ethikkodex gewesen – die Mitglieder des Zeitarbeitgeberverbandes haben darin eine Selbstverpflichtungserklärung definiert, nach der bei Anwendung von Werkverträgen nicht weniger als die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit gezahlt werden darf. Laut Gewerkschaft sind von der Werkvertragsregelung in der Fleischindustrie mindestens 15.000 Beschäftigte. Damit die Einigung wirksam wird, muss nun das Bundesarbeitsministerium den Tarif für allgemeinverbindlich erklären.
Ende des Lohndumpings
Nach der Einigung auf den Mindestlohn für die Fleischindustrie gehen Arbeitgeber und Gewerkschaft davon aus, dass die Branchenunternehmen den neuen Tarif akzeptieren. "Es ist der Anfang vom Ende des Lohndumpings", betonte der Vizechef der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Claus-Harald Güster. ANG-Hauptgeschäftsführerin Valerie Holsboer sicherte zu: "Die Fleischwirtschaft steht komplett zu dem, was wir verhandelt haben."
Echter Neubeginn
Holsboer bezeichnete die Einigung als "echten Neubeginn" für die Branche. Die NGG habe in den Verhandlungen nicht darauf bestanden, mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro einzusteigen. Wichtiger sei ihr gewesen, einen einheitlichen Tarif in Ost und West zu erreichen. Ein bundeseinheitliches Tarifwerk gab es für die Branche bisher nicht. Holsboer sagte, sie freue sich, dass die Fleischwirtschaft in eine Tarifkultur hineinwachse. (WLI)