Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche

Ursula von der Leyen äußerte sich positiv zum Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche: "Ich begrüße, dass jetzt auch die rund 30.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Aus- und Weiterbildung durch einen verbindlichen Mindestlohn geschützt werden sollen. Die Menschen profitieren von einer klaren Grenze, die Lohndumping verlässlich verhindert, und die Arbeitgeber der Branche haben den Vorteil, dass im Wettbewerb die Qualität der Angebote wieder in den Vordergrund rückt, nicht der niedrigste Lohn."

Mindestlohn

Mit dem Erlass der Verordnung tritt nun erstmals ein Mindestlohn für die Beschäftigten im pädagogischen Bereich der Branche der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen in Kraft. Die Höhe des Mindeststundenlohns ist allerdings regional unterschiedlich. Er beträgt 12,60 € für Westdeutschland und Berlin sowie 11,25 € für Ostdeutschland. (WLI)