Mindestlohn in den Niederlanden gestiegen

Der Stundenlohn eines Arbeitnehmers in den Niederlanden ist nicht direkt im Gesetz verankert, lässt sich jedoch aus der Anzahl der Wochenstunden errechnen. Bei einer 40-Stundenwoche ergibt sich ein Stundenlohn von 8,40 €. Arbeitet ein Angestellter nur 36 Stunden pro Woche, muss er entsprechend mindestens 9,33 € verdienen.

Staffelung für Jugendliche und Teilzeitkräfte

Sonderregelungen gibt es für Teilzeitkräfte und für Personen unter 23 Jahren. Bei Teilzeitkräften ist der monatliche Mindestlohn abhängig davon, wie viele Arbeitsstunden laut Vertrag vorgesehen sind. Jugendliche bekommen – gestaffelt nach Alter – einen prozentualen Anteil der Lohnuntergrenze. Dieser beträgt für 15-Jährige 30 Prozent des Mindestlohns (entspricht 20,16 € pro Tag), für 22-Jährige 85 Prozent (57,13 € täglich).

Werkverträge

Die niederländische Lohnuntergrenze gilt auch bei Werkverträgen. Es muss Arbeitnehmern möglich sein, bei normalem Arbeitstempo mindestens das oben genannte Entgelt zu verdienen. Der Mindestlohn wird in den Niederlanden regelmäßig zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres angepasst. (ML)

Ein Informationsdokument der niederländischen Regierung steht im Anhang zum Download.