Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe
Dieser Mindestlohn beträgt seit 1. Juni 6,53 Euro in Berlin, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Saarland und in allen östlichen Bundesländern. In Baden Württemberg liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 8,60 Euro und zwischen 6,53 Euro und 8,60 Euro liegt der gesetzliche Mindestlohn in den Bundesländern Bayern, NRW, Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Hessen.
Zwei Stufen
Der Mindestlohn steigt in zwei Stufen zum 1. März 2012 und zum 1. Januar 2013 in allen Bundesländern auf 7,50 Euro bis 8,90 Euro. Die Verordnung ist bis zum 31. Dezember 2013 ist befristet.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sagte dazu: "Ich freue mich über den neuen Branchenmindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Er ist eine soziale Leitplanke für die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit, die seit dem 1. Mai auch für acht EU-Staaten in Mittel- und Osteuropa gilt. Und er zeigt: Es ist der richtige Weg, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer Branche selbst auf Lohnuntergrenzen einigen, die dann durch die Politik für allgemeinverbindlich erklärt werden. So verhindern wir Lohndumping, gefährden aber keine Arbeitsplätze."
Mindestlohn
Die in der Verordnung festgelegte Entgeltuntergrenze verpflichtet alle in- und ausländischen Arbeitgeber in der Wach- und Sicherheitsbranche gleichermaßen, ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Mindestlohn zu zahlen.