Mindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk steigt

Am 1. Januar 2018 werden die Mindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk erhöht. Für gelernte Gebäudereiniger in der Lohngruppe 1 soll der Mindestlohn in Westdeutschland bei 10,30 Euro liegen. In Ostdeutschland bekommen gelernte Gebäudereiniger dann 9,55 Euro.

Anfang Dezember haben sich der Bundesinnungsverband (BIV) für das Gebäudereiniger-Handwerk und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf einen neuen Tarifvertrag mit dreijähriger Laufzeit verständigt. Die Löhne sollen bis 2020 schrittweise auf 10,80 Euro angehoben werden. In Ostdeutschland sollen sie bis dahin auf West-Niveau angeglichen werden.

Stärkung der Mindestlöhne

„Mit diesem anspruchsvollen Tarifvertrag wird ein entscheidender Beitrag zur Stärkung der tariflichen Mindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk geleistet. Die Löhne liegen auch in den kommenden Jahren deutlich über dem aktuellen gesetzlichen Mindestlohn“, sagte Christian Kloevekorn, Vorsitzender der Tarifkommission des BIV. Es ist also davon auszugehen, dass der für die Zeitarbeit relevante Mindestlohn zeitnah entsprechend steigen wird. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger steht noch aus.(SB)