Mindestlohn im Bundesanzeiger verkündet

Der neue Mindestlohn gilt ab dem 1. Januar 2012 und beträgt zunächst 7,01 € im Osten und 7,89 € im Westen Deutschlands. Ab dem 1. November 2012 erhöht sich der Mindeststundenlohn auf 7,50 € im Osten und 8,19 € im Westen mit einer Laufzeit bis Ende Oktober 2013. Das heißt, dass kein Zeitarbeitnehmer pro Stunde in Deutschland weniger verdienen darf als diese Summen.

Arbeitsort entscheidend

Basis für den zu zahlenden Mindestlohn ist der Arbeitsort des Zeitarbeitnehmers. Auch ausländische Zeitarbeitsfirmen müssen sich also an die in Deutschland geltende Lohnunterschranke halten. Ist jedoch der Mindestlohn am Einstellungsort höher, so gilt diese Lohnuntergrenze im Sinne des Zeitarbeitnehmers. Der Mindestlohn gilt sowohl während einer Überlassung an ein Kundenunternehmen als auch während einsatzfreier Zeiten. (ML)