Mindestlohn im Baugewerbe steigt

Ab dem 1. März gelten für das Baugewerbe neue Mindestlöhne. Diese sind rückwirkend zum 1. Januar 2018 zu zahlen. Im gesamten Bundesgebiet verdienen Arbeitnehmer in der Lohngruppe 1 dann 11,75 Euro pro Stunde. In der Lohngruppe 2 steigt der Mindestlohn in Westdeutschland auf 14,95 Euro und in Berlin auf 14,80 Euro. Die Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe sieht bis März 2019 weitere Lohnerhöhungen vor. Bundesweit steigt der Mindestlohn in der Lohngruppe 1 auf 12,20 Euro pro Stunde. Für die Lohngruppe 2 in Westdeutschland ist eine Erhöhung auf 15,20 Euro festgelegt. In Berlin erhalten Arbeitnehmer dann 15,05 Euro.

Regelung für Zeitarbeitnehmer

Nach wie vor ist die Überlassung von Zeitarbeitnehmern an Betriebe des Bauhauptgewerbes verboten. Der Mindestlohn gilt aber auch für Zeitarbeitnehmer, deren Arbeit dem Bauhauptgewerbe zugeordnet werden kann, obwohl das Kundenunternehmen fachlich nicht dem Bauhauptgewerbe zuzuschreiben ist. Die Zehnte Verordnung im Bundesanzeiger tritt am 31. Dezember 2019 außer Kraft. (SB)

Die detaillierte Fassung der Mindestlöhne sind in der Zehnten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe veröffentlicht. iGZ-Mitglieder erhalten alle Informationen zu zeitarbeitsrelevanten Mindestlöhnen im internen Bereich der Homepage unter „Tarife und Recht“.