Mindestlohn für Schweizer Zeitarbeitsbranche kommt
Für Zeitarbeitnehmer gelte künftig ein Mindestlohn zwischen 16,45 CHF (etwa 13,35 €) und 23,59 CHF (etwa 19,15 €) pro Stunde. Die Normalarbeitszeit betrage 42 Stunden pro Woche bei fünf Wochen Jahresurlaub für Angestellte über 50 Jahre. Zudem werde eine Krankentaggeldversicherung verpflichtend.
Geltungsbereich für GAV
Der GAV gelte für mittlere und größere Zeitarbeitsunternehmen, die eine AÜG-Zulassung haben, bei der Schweizer Unfallversicherungsanstalt SUVA versichert sind und jährlich für eine Lohnsumme von mehr als 1,2 Millionen CHF (rund 950.000 €) Arbeitnehmer überlassen. Hiervon ausgenommen sei Personal, das mehr als 126.000 CHF (rund 102.290 €) verdiene sowie Angestellte, die während Auftragsspitzen in landwirtschaftliche Betriebe überlassen würden.
„Meilenstein der Vertragspolitik“
Die Schweizer Gewerkschaft Unia feiere die Entscheidung des Bundesrates, den GAV einzuführen, als großen Erfolg. Im Kampf gegen Prekarisierung sei der GAV ein „Meilenstein der Vertragspolitik“. Von dem neuen GAV profitieren laut Unia rund 270.000 Schweizer Zeitarbeitnehmer. (ML)