Mindestlohn für Maler wieder bindend

Der Maler-Mindestlohn ist wieder allgemeinverbindlich: Die neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. in Der Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer liegt bundesweit bei 10,35 Euro. Gelernte Arbeitnehmer müssen mindestens 13,10 Euro (West und Berlin) bzw. 11,85 Euro (Ost) verdienen.

Die Verordnung gilt bis zum 30 April 2021 und sieht bereits weitere Lohnerhöhungsstufen vor:

„Ungelernte Arbeitnehmer“

 

Bundesweit

Ab 1. Mai 2017

10,35 Euro

Ab 1. Mai 2018

10,60 Euro

Ab 1. Mai 2019

10,85 Euro

Ab 1. Mai 2020

11,10 Euro

„Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)“

 

West (mit Berlin)

Ost

Ab 1. Mai 2017

13,10 Euro

11,85 Euro

Ab 1. Mai 2018

13,30 Euro

12,40 Euro

Ab 1. Mai 2019

13,30 Euro

12,95 Euro

Ab 1. Mai 2020

13,50 Euro

13,50 Euro

Von der Mindestlohnverordnung ausgenommen sind Fahrzeug- und Metalllackierer, die in stationären Werkstätten tätig sind, sowie gewerbefremdes Hilfs- und Reinigungspersonal. Außerdem gilt die Verordnung nicht für Pflichtpraktika, die Beschäftigung von (Berufs-)Schülern sowie innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 50 Arbeitstagen. (ML)