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Der Mindestlohn für das Gerüstbauer-Handwerk von 11 Euro auf 11,35 Euro gestiegen. Die Vierte Verordnung sieht keine Unterscheidung zwischen Ost- und Westdeutschland vor und tritt am 31. Mai 2019 außer Kraft.

Mindestlohn für Gerüstbauer in Kraft

Zeitarbeitnehmer, die typische Tätigkeiten des Gerüstbaus ausüben, müssen seit dem 1. Juli 2018 mindestens 11,35 Euro verdienen. Für das Gerüstbauer-Handwerk wurde die Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Damit ist der Mindestlohn für das Gerüstbauer-Handwerk von 11 Euro auf 11,35 Euro gestiegen. Die Vierte Verordnung sieht keine Unterscheidung zwischen Ost- und Westdeutschland vor und tritt am 31. Mai 2019 außer Kraft.

Ausnahmen

Die Verordnung umfasst alle Arten von Arbeits-, Schutz-, und Tragegerüsten, Fahrgerüste und Sonderkonstruktionen der Rüsttechnik. Von der Mindestlohnverordnung ausgenommen sind Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme von Schülern an Abendschulen oder -kollegs, sowie Schulabgänger, die innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 21 Arbeitstagen beschäftigt waren. (SB)