Mindestlohn für Geld- und Wertdienste

Ab 1. Juli gelten erstmals für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Geld- und Wertdiensten bundesweit allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Die neuen Regeln betreffen auch Betriebe und Beschäftigte, die nicht tariflich gebunden sind. Für die Arbeitnehmerüberlassung werden die Mindestlöhne nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger verbindlich sein.

In einer Pressemitteilung teilte die Bundesregierung mit, dass der Mindestlohn für stationäre Dienstleistungen (Geldbearbeitung) zwischen 9,06 Euro im Bereich Ost (mit Berlin) und 12,56 Euro in den Bundesländern Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen liegt. Er erhöht sich am 1. Januar 2016 auf 9,33 Euro im Bereich Ost (mit Berlin) und 12,92 Euro in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen. Für mobile Dienstleistungen (Geld- und Werttransporte) liegt der Mindeststundenlohn zwischen 10,92 Euro (11,24 Euro ab 1.1.2016) im Bereich Ost (mit Berlin) und 15,29 Euro (15,73 Euro ab 1.1.2016) in Nordrhein-Westfalen. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft und gilt bis zum 31.Dezember 2016.

Erstmalig eigener Tarifvertrag

Für die Geld- und Wertdienste existierte bislang keine eigene Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen. Sie waren Bestandteil der Sicherheitsdienstleistungen. Eine entsprechende Verordnung für Sicherheitsdienstleistungen lief jedoch im Dezember 2013 aus. Daher haben die Tarifpartner – Ver.di für die Gewerkschaftsseite und der Bundesverband Deutsche Geld- und Wertdienste für die Arbeitgeberseite – für ihre Branche eigene Mindestlöhne ausgehandelt.

Allgemeinverbindlichkeit beantragt

Damit diese flächendeckend gezahlt werden, haben die Tarifpartner gemeinsam beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragt, ihren Bundeslohntarifvertrag für Geld- und Wertdienste für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Dann sind alle in- und ausländischen Arbeitgeber, also auch Zeitarbeitsunternehmen, gleichermaßen verpflichtet, ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern die in der Verordnung festgesetzten Mindeststundenlöhne zu zahlen. (ML)