Mindestlohn für Gebäudereiniger tritt in Kraft

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Mindestlohntarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk heute am 09.03.2010 im Bundesanzeiger (Ausgabe Nr. 37) veröffentlicht. Damit tritt der Mindestlohn-TV per Rechtsverordnung ab Mittwoch, 10. März 2010, zwingend in Kraft. Vor einem Monat hatten Arbeitgeber und Gewerkschaften im sogenannten Tarifausschuss einstimmig dafür gestimmt. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) brachte die Verordnung auf den Weg.

Die neue Bundesregierung hatte sich darauf verständigt, vor der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen durch Rechtsverordnungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz die Meinung des Tarifausschusses einzuholen. (apn, Sächsische Zeitung, 09.03.´10))