Mindestlohn-Erhöhung in der Abfallwirtschaft

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di konnte nach Angaben des Bundesvorstandsmitglieds Erhard Ott eine Erhöhung für den Mindestlohn in der Abfallwirtschaft auf 8,24 € durchsetzen. Die Koalitionsspitzen von Union und FDP einigten sich auf eine Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohns für Beschäftige bei Entsorgungsunternehmen.

Vor dem Treffen der Koalitionsspitzen hatte sich ver.di mit den Arbeitgeberverbänden Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände VKA und Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft BDE auf die Erhöhung beim Mindestlohn geeinigt. Mit der Einigung der Koalition wird diese zum 1. Januar 2011 allgemeinverbindlich gültig. Im nächsten Schritt zur Erweiterung der Mindestlohnerhöhungen in der Abfallwirtschaft sind bereits Verhandlungen zwischen den Arbeitgeberverbänden und ver.di über die Differenzierung nach unterschiedlichen Tätigkeiten für Januar geplant.

Mindestlohn für alle gültig

Ab Januar 2011 steht allen Beschäftigten in der Abfallwirtschaft ein Stundenlohn von mindestens 8,24 € zu. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beschäftigten als Straßenreiniger, Sortierkraft, Kraftfahrer oder Müllwerker tätig sind. Der Mindestlohn ist künftig für alle gültig. Die Vereinbarung betrifft zudem auch Arbeitnehmer, die über Leiharbeitsfirmen in einem Entsorgungsunternehmen beschäftigt sind.

20 000 Arbeitnehmer

Mit Inkrafttreten der Verordnung besteht für mindestens 20.000 Arbeitnehmer Anspruch auf mehr Lohn. Bei jedem 5. Beschäftigen in der Abfallwirtschaft liegt der neue, allgemeinverbindliche Mindestlohn von 8,24 € über dem bisherigen Verdienst. Nach Angaben von ver.di müssen Arbeitgeber, die Löhne unterhalb der Mindestlohngrenze zahlen, mit hohen Geldbußen rechnen, da es sich dabei um einen Verstoß gegen Gesetze handelt.