Mindestlöhne rechtswirksam

Darin heißt es unter anderem: „Wird ein Leiharbeitnehmer oder eine Leiharbeitnehmerin von einem Entleiher mit Tätigkeiten beschäftigt, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, so hat der Verleiher ihm oder ihr nach § 8 Absatz 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zumindest die nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen zu gewähren.“ Die Verordnung zur Abfallwirtschaft betrifft auch die Straßenreinigung und den Winterdienst.

Maler und Lackierer

Mindestlöhne Maler- und Lackiererhandwerk: Bis 30.06.2012: 9,75 Euro West und Ost für ungelernte Arbeitnehmer, 11,75 Euro West und 9,75 Euro Ost für gelernte Arbeitnehmer/ Gesellen. Ab 01.07.2012 (bis 30.04.2013) 9,75 Euro West und Ost für ungelernte Arbeitnehmer sowie 12,00 Euro West und 9,75 Euro Ost für gelernte Arbeitnehmer/ Gesellen.

Abfallwirtschaft

Für die Abfallwirtschaft gilt bis zum 31.12. 2012 ein Mindestlohn in Höhe von 8,33 Euro. (WLI) (Bundesanzeiger)