Metall NRW veröffentlicht Verhaltensgrundsätze
Dabei bezieht sich Metall NRW schwerpunktmäßig auf den Einsatz externer Arbeitskräfte in den Unternehmen. „Wir wollen, dass auch die Menschen in unseren Betrieben, die nicht zu unseren Stammbelegschaften gehören, ordentlich und redlich behandelt werden“, erklärte Präsident Horst-Werner Maier-Hunke. Zeitarbeit und Werkverträge seien unerlässliche Instrumente für den Erfolg der M+E-Unternehmen.
Tarifliche wie gesetzliche Bestimmungen einhalten
In der Erklärung heißt es: „Die Unternehmen der nordrhein-westfälischen Metall- und Elektroindustrie verurteilen jede Form von missbräuchlichem und sittenwidrigem Einsatz externer Arbeitskräfte in ihren Betrieben. Sie stehen für die anständige Beschäftigung aller in ihren Betrieben tätigen Menschen ein.“ Externe Arbeitskräfte sollen zum Beispiel eine angemessene und zuverlässige Entlohnung erhalten, tarifliche wie gesetzliche Bestimmungen – speziell zu Arbeitsschutz, Arbeitszeitrecht und Gesundheitsschutz – sollen eingehalten werden.
iGZ-Ethik-Kodex hat unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle
Der iGZ hatte bereits 2012 während seiner Mitgliederversammlung in Potsdam einen Ethik-Kodex verabschiedet, der das korrekte Verhalten gegenüber Zeitarbeitskräften, Kundenunternehmen, Wettbewerbern und der Öffentlichkeit regelt. In Zweifelsfällen überprüft die unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS), ob ein iGZ-Mitglied gegen den Ethik-Kodex verstoßen hat. Die KuSS kann dem iGZ-Vorstand daraufhin Sanktionen bis hin zum Verbandsausschluss empfehlen. (ML)
Die Erklärung von Metall NRW steht im Anhang zum Download. Weitere Informationen zum iGZ-Ethik-Kodex sowie der Arbeit der unabhängigen Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS) gibt es unter www.kuss-zeitarbeit.de.