Meldeverfahren für Zeitarbeitsunternehmen erleichtert

Wie von der Bundesagentur für Arbeit (BA) bereits angekündigt, wird die Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) mit Wirkung ab Januar 2016 auf das Meldeverfahren zur Sozialversicherung umgestellt. Damit werden die Zahlen zur Zeitarbeit in die Beschäftigungsstatistik integriert.

Die Zeitarbeitsunternehmen müssen also künftig nicht mehr gesondert ihre Zahlen dazu melden. Die halbjährliche Berichterstattung der BA wird beibehalten. Für die Zeitarbeitsunternehmen bedeutet das in der Praxis, dass sie keine gesonderten Meldebelege mehr ausfüllen müssen, weil die relevanten Informationen für die Statistik bereits in den DEÜV-Meldungen (Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung) des Arbeitgebers enthalten sind.

Lohnabrechnungsprogramm

Diese werden von den Zeitarbeitsfirmen per Lohnabrechnungsprogramm mit den An-, Ab- und Jahresmeldungen für die Beschäftigten übermittelt. Damit wird der Meldeaufwand für die Zeitarbeitsbetriebe deutlich geringer. Datenbasis für die neue Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung sind nun somit die laufenden Meldungen der Arbeitgeber im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung.

Unterschiedliche Zahlen

Dadurch ändern sich auch die statistischen Inhalte: Die Zahl der Zeitarbeitnehmer aus der neuen Arbeitnehmerüberlassungsstatistik (Juni 2014: 913.000) liegt beispielsweise um rund 3,5 Prozent über der Zahl aus  der bisherigen Statistik nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (882.000). Es gibt außerdem Abweichungen in den Bestandsstrukturen wie etwa beim Vergleich der Angaben zur ausgeübten Tätigkeit und zum Arbeitsort. Die beiden Statistiken weisen zudem Unterschiede bei der Anzahl der Zeitarbeitsbetriebe und ihren wirtschaftlichen Schwerpunkten aus.

Vergleichsmöglichkeiten

Die Neustrukturierung lässt nun auch eine direkte Einordnung und einen direkten strukturellen Vergleich der Zeitarbeit mit dem Gesamtbeschäftigungssystem zu. Im Juni 2014 waren laut BA 2,6 Prozent der Beschäftigten als Zeitarbeitnehmer tätig. Der Vergleich zeigt: Bei den Zeitarbeitnehmern sind Männer mit 70 Prozent deutlich überrepräsentiert. Der Anteil an allen Beschäftigten liegt bei 51 Prozent.

Markante Abweichungen

Markante Abweichungen bei einer solchen Gegenüberstellung gibt es unter anderem auch bei der Staatsangehörigkeit (Ausländer: 21 Prozent in der Zeitarbeit gegenüber 9 Prozent der Gesamtbeschäftigten). Ein großer Unterschied ergibt sich auch im Bereich der ungelernten Hilfskräfte, die in der Zeitarbeit mit 53 Prozent gegenüber 19 Prozent der Gesamtbeschäftigten zu Buche schlagen. (WLI)