Meldeverfahren für Zeitarbeit soll erleichtert werden
Das, so der Staatssekretär, bedeutet, dass die Qualität der Berichterstattung verbessert und die Möglichkeiten zur Auswertung der statistischen Daten ausgeweitet werden. Außerdem entfallen dann die bisher erforderlichen gesonderten halbjährlichen Meldungen der Zeitarbeitsunternehmen.
Zeitarbeit profitiert
„Diese Initiative ist sehr zu begrüßen, erleichtert sie doch wesentlich das Meldungsprocedere in den Zeitarbeitsunternehmen. Damit werden bürokratische Hürden abgebaut und die Zeitarbeitsbranche profitiert zusätzlich von zeitnäheren sowie besser nutzbaren statistischen Daten“, freute sich iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz über die geplante Umstellung.
Statistische Meldungen
Möglich wird diese Änderung durch die ohnehin abzugebende Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung. Weitere statistische Meldungen der Zeitarbeitnehmer nach dem alten Verfahren seien laut Albrecht bereits zum 1. September 2015 nicht mehr erforderlich.
Halbjährlicher Bericht
Das BMAS prognostiziert, dass damit künftig differenziertere Informationen der Zeitarbeitnehmer beispielsweise nach Regionen, nach ausgeübten Tätigkeiten, nach dem Anforderungsniveau der Tätigkeiten (Helfer, Fachkraft, Spezialist, Experte) und nach dem Alter oder der Staatsangehörigkeit gewonnen werden können. Die halbjährliche Berichterstattung werde fortgeführt. Das BMAS rechnet damit, dass erstmalig im Januar 2016 die Statistik für den Zeitraum erstes Halbjahr 2015 aus der neuen Datenquelle veröffentlicht wird. (WLI)