Meinungsaustausch mit AÜG-Spezialist
Als zukünftiger Geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht, Abteilung 2, der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Münster nahm Prof. Dr. Clemens Höpfner die Einladung von iGZ-Hautgeschäftsführer Werner Stolz zu einem Besuch in der iGZ-Bundesgeschäftsstelle gerne an.
In dem rund zweistündigen Meinungsaustausch, an dem auch iGZ-Geschäftsführer Dr. Martin Dreyer und der Leiter der Rechtsabteilung, Stefan Sudmann, teilnahmen, wurden die Rahmenbedingungen der Zeitarbeitsbranche, insbesondere auch die jüngste AÜG-Novelle, intensiv besprochen.
Gutachten
Bereits im Vorfeld dieser gesetzlichen Änderungen hatte sich der iGZ von Höpfner sowie Prof. Dr. Martin Henssler gutachterlich beraten lassen, ob eine begrenzte Tariföffnungsklausel zur Höchstüberlassungsdauer auf die Sozialpartner der Einsatzbranchen tarif- und verfassungsrechtlich zulässig sei.
Meinungsaustausch
Die Beteiligten an der Gesprächsrunde vereinbarten auch in Zukunft einen wechselseitigen Meinungsaustausch auf der Fachebene. Gleichzeitig lud Werner Stolz den Rechtswissenschaftler Höpfner als Gastreferent zum nächsten 7. Potsdamer iGZ-Rechtsforum ein, das am 5. September 2018 stattfinden wird.