Mehr Geld zum neuen Jahr

Zum Jahreswechsel tritt der gesetzliche Mindestlohn in Kraft. Darüber hinaus gibt es viele branchenspezifische Lohnuntergrenzen, die oberhalb der 8,50 Euro-Marke liegen. Der iGZ gibt einen Überblick, welche Branchenmindestlöhne zum 1. Januar 2015 steigen.

Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen:
Ab dem kommenden Jahr steigt der Mindestlohn in Westdeutschland von 13,00 Euro auf 13,35 Euro, in Ostdeutschland (ohne Berlin) von 11,65 Euro auf 12,50 Euro. Außerdem stehen Arbeitnehmern mindestens 29 Urlaubstage pro Kalenderjahr zu.

Elektrohandwerk:
Statt bislang 10,00 Euro sind in Westdeutschland künftig 10,10 Euro zu zahlen, in Ostdeutschland 9,35 Euro statt 9,10 Euro.

Gebäudereinigung:
In der untersten Lohngruppe erhöht sich die Mindestvergütung in Westdeutschland von 9,31 Euro auf 9,55 Euro und in Ostdeutschland von 7,96 Euro auf 8,50 Euro.

Pflegebranche:
Die zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen sieht eine Mindestlohnerhöhung von 9,00 Euro auf 9,40 Euro (West) und von 8,00 Euro auf 8,65 Euro (Ost) vor.

Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe relevant

Seit Inkrafttreten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes müssen Zeitarbeitsunternehmer auch die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe beachten. Zwar sind Überlassungen an Betriebe des Bauhauptgewerbes weiterhin verboten (§1b AÜG). Wenn eine Zeitarbeitskraft aber in anderen Betrieben Tätigkeiten ausübt, die dem Bauhauptgewerbe zuzuordnen sind, dann gilt dafür der Mindestlohn der ausgeführten Tätigkeit.

Bauhauptgewerbe:
Die Untergrenze in der Lohngruppe 1 steigt in Westdeutschland von 11,10 Euro auf 11,15 Euro, in Ostdeutschland (ohne Berlin) von 10,50 Euro auf 10,75 Euro.

Dachdeckerhandwerk:
Das Dachdeckerhandwerk unterliegt dem Bauhauptgewerbe. Der Mindestlohn steigt hier zum Jahreswechsel bundesweit von 11,55 Euro auf 11,85 Euro.

Zeitarbeitsmindestlohn steigt im April

Für die Zeitarbeitsbranche gibt es zum Jahreswechsel keine Lohnerhöhung. Der iGZ-DGB-Tarifvertrag sieht den nächsten Anstieg zum 1. April 2015 vor. Dann bekommen Zeitarbeitskräfte in Westdeutschland mindestens 8,80 Euro (aktuell 8,50 Euro), in Ostdeutschland mindestens 8,20 Euro (aktuell 7,86 Euro). (ML)

iGZ-Mitglieder finden die Gesamtübersicht über zeitarbeitsrelevante Mindestlöhne im internen Bereich.

 

Mindestlöhne ab 1. Januar 2015:

BrancheMindestlohn WestMindestlohn Ost
Aus- und Weterbildungsdienstleistungen13,35 Euro12,50 Euro
Elektrohandwerk10,10 Euro9,10 Euro
Gebäudereinigung9,55 Euro8,50 Euro
Pflegebranche9,40 Euo8,65 Euro
Bauhauptgewerbe*11,15 Euro10,75 Euro
Dachdeckerhandwerk*11,85 Euro11,85 Euro

* bitte Erläuterung im Artikel beachten!