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Zum Jahreswechsel steigt der Mindestlohn für alle Beschäftigten in der Aus- und Weiterbildung. Der erhöhte Mindestlohn ist demnach auch für Zeitarbeitskräfte bindend, die in diesem Bereich eingesetzt sind.

Mehr Geld für Lehrkräfte

Zum Jahreswechsel steigt der Mindestlohn für alle Beschäftigten in der Aus- und Weiterbildung. Der erhöhte Mindestlohn ist demnach auch für Zeitarbeitskräfte bindend, die in diesem Bereich eingesetzt sind.

Ab dem 1. Januar 2018 sind statt derzeit 14,60 Euro mindestens 15,26 Euro zu zahlen. Der Lohn muss spätestens zum 15. des Folgemonats bezahlt werden. Die Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen schreibt zudem eine 5-Tage-Woche und 29 Arbeitstage Urlaub vor. Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmalig, wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Monate ununterbrochen Beschäftigt ist. (ML)