Mehr Geld für Beschäftigte in der Abfallwirtschaft

Zum 1. Oktober 2020 steigt der entsenderechtliche Mindestlohn im Bereich Abfallwirtschaft. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die entsprechende Tätigkeiten im Rahmen der Zeitarbeit ausüben, erhalten bundesweit einheitlich nunmehr wenigstens 10,25 Euro pro Stunde. Hier finden iGZ-Mitglieder die aktuellen entsenderechtlichen Mindestlöhne in einer praktischen Übersicht: Überblick zeitarbeitsrelevante Mindestlöhne.

Im Oktober jährt sich die Deutsche Einheit ein weiteres Mal. Letztmalig vor der geplanten Vereinheitlichung der Tarifentgelte für alte und neue Bundesländer zum 1. April 2021 erfolgt zum 1. Oktober 2020 eine Anhebung der tariflichen Grundvergütung für Zeitarbeitnehmer in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen. Das geht einher mit einer entsprechenden Erhöhung der Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung.

iGZ-Entgelttabellen

Im internen Bereich stellt der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. seinen Mitgliedern die ab Oktober 2020 geltenden iGZ-Entgelttabellen inklusive Branchenzuschlägen unter "iGZ-Entgelttabellen" bereit. (MRK)