Mehr Gehalt in acht Branchen

Zum Jahreswechsel steigt in der Zeitarbeit der Mindestlohn. Die Tarifpartner haben zum 1. Januar 2017 eine Steigerung des Entgelts im Osten vereinbart. In der untersten Entgeltstufte erhöht sich das Gehalt von 8,50 Euro auf 8,84 Euro, in der zweiten Entgeltgruppe von 8,66 Euro auf 8,89 Euro. Zum 1. März sind weitere Erhöhungen in West und Ost in allen Stufen vorgesehen.

Außerdem steigen in acht Branchen die zeitarbeitsrelevanten Mindestlöhne. Den größten Gehaltssprung machen Erwerbstätige in der Aus- und Weiterbildungsbranche. Arbeitnehmer im Osten bekommen statt bislang 13,50 Euro mit Beginn des neuen Jahres 14,60 Euro pro Stunde. Dieser Lohn gilt für Ost und West.

Mindestlohn nach Tätigkeit

Dabei gilt zu beachten, dass sich der Mindestlohn nach der ausgeübten Tätigkeit richtet. Er muss auch dann gezahlt werden, wenn der Betrieb selbst nicht der jeweiligen Mindestlohnbranche angehört. In der Gebäudereinigung steigen die Löhne mit dem Jahreswechsel im Westen auf 10 Euro pro Stunde in der Lohngruppe 1 und 13,25 Euro in Lohngruppe 6. Im Osten erhöht sich das Entgelt auf 9,05 Euro in der Lohngruppe 1 sowie 11,53 Euro in der Lohngruppe 6.

Gehalt in Pflegebranche steigt

Im Dachdeckerhandwerk erhöht sich der Mindestlohn um 20 Cent auf 12,25 Euro. Auch im Elektrohandwerk steigt der Mindestlohn gegenüber dem Vorjahr. Im Osten liegt er ab dem 1. Januar 2017 bei 10,40 Euro, im Westen bei 10,65 Euro. Die Erwerbstätigen der Pflegebranche erhalten ab dem 1. Januar im Osten 9,50 Euro pro Stunde. Im Westen bekommen die Pflegekräfte ab Neujahr 10,20 Euro.

Bundeseinheitlicher Mindestlohn

In der Branche „Land- und Forstwirtschaft/Gartenbau“ wird ab dem 1. Januar nicht mehr zwischen Ost und West unterschieden. Bundeseinheitlich gilt hier ein Mindestlohn von 8,60 Euro. Die Differenzierung zwischen Ost und West fällt auch in der Textil- und Bekleidungsindustrie weg. Hier wird mit Beginn des neuen Jahres der bundeseinheitliche Mindestlohn von 8,84 Euro gezahlt. (AA)