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Zeitarbeit in Deutschland | Unternehmen für Zeitarbeit

Maßnahmenkatalog gegen Werkvertragsmissbrauch

Am Dienstag (27. August) verabschiedete das niedersächsische Kabinett ein Paket zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Besserstellung von Werkvertragsarbeitnehmern. Die vom Wirtschaftsministerium erarbeitete Bundesratsinitiative, die auch diese Maßnahmen beinhaltet, soll im September in die Länderkammer eingebracht werden.

Situation verbessern

Damit solle die Lebens- und Arbeitssituation von angeworbenen Arbeitskräften schnell verbessert werden. Außerdem soll mit der Bundesratsinitiative das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und des Betriebsverfassungsgesetz reformiert werden. Bereits realisiert wurden die Bundesratsinitiativen zur Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns sowie zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Strengere Kriterien

Laut Landesregierung müsse die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung an strengere Kriterien gebunden werden, um Missbrauch zu verhindern. Gleichzeitig solle eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, nach der Betriebsräte rechtzeitig und umfassend über beabsichtigte Einsätze von Werkvertragsbeschäftigten von der Unternehmensleitung zu informieren seien. Der Ersatz von Stammbeschäftigten durch Werkvertragsarbeitnehmer soll der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen. Zudem sollen Betriebsräte auch die arbeitsschutzrechtlichen Interessen von Werkvertragsarbeitnehmern vertreten dürfen.

Kriterienkatalog

Unter der Regie des Sozialministeriums Niedersachsens wurde bereits ein Kriterienkatalog entwickelt, der bauliche Anforderungen an sichere und gesunde Unterkünfte im Sinn des § 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) formuliert. Die Landesregierung empfiehlt den unteren Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen, die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten – Unterkünfte – ASR A4.4“ als Grundlage und Mindestanforderung heranzuziehen. (WLI)