Malermindestlohnverordnung außer Kraft

1. Mindestlohn Ost: 9,75 €

2. Mindestlohn "Ungelernte Arbeitnehmer" West: 9,75 €

3. Mindestlohn "Gelernte AN (Gesellen)" West: 11,75 €; ab 1. Juli 2012: 12,00 €.

Sobald eine bereits beantragte 6. Mindestlohnverordnung Maler in Kraft tritt - die mindestlohnfreie Phase im Malerbereich kann einige Wochen oder sogar Monate andauern - wird das iGZ-Rechtsreferat die iGZ-Mitgliedsunternehmen hierüber selbstverständlich informieren.

Abfallwirtschaft

Die 3. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft wird am 31.03.2012 außer Kraft treten. Die Tarifparteien BDE, VKA und Verdi haben sich allerdings bereits darauf verständigt, dass der Mindestlohn in Höhe von 8,33€ weiter gelten soll. Ein entsprechender Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit soll kurzfristig beim zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingereicht werden. Da allerdings noch nicht absehbar ist, wann diesem Antrag stattgegeben wird, ist damit zu rechnen, dass, wie im Malerhandwerk, ab 1. April 2012 die Allgemeinverbindlichkeit für eine kurze Zeitspanne entfällt. Ab dem 01.04.2012 bestünde dann also lediglich ein Anspruch auf Entlohnung nach der jeweiligen Entgeltgruppe gemäß iGZ-DGB-Tarif. Über die weitere Entwicklung wird das iGZ-Rechtsreferat informieren.

Sicherheitsgewerbe

Es gilt zu beachten, dass sich der Mindestlohn im Sicherheitsgewerbe zum 1.3.2012 je nach Bundesland auf 7,00€ bis 8,75€ erhöht. Näheres steht in der „Übersicht zeitarbeitsrelevante Mindestlöhne“ des iGZ.

Großwäschereien

Ebenfalls zu beachten ist, dass sich der Mindestlohn im Großwäschereibereich zum 1.4.2012 auf 8,00€ (West) bzw. 7,00€ (Ost) erhöht. Näheres steht in der „Übersicht zeitarbeitsrelevante Mindestlöhne“ des iGZ (im Anhang zum Download).

Für weitere Auskünfte stehen den iGZ-Mitgliedsunternehmen die Kollegen und Kolleginnen des iGZ-Rechtsreferates gerne zur Verfügung. (WLI)