Malermindestlohn wieder in Kraft
Für das Maler- und Lackiererhandwerk liegt der Mindestlohn ab dem 1. Mai bei 9,90 Euro. Bis zum 30. April 2014 müssen dann auch Zeitarbeitskräfte, die in dieser Branche eingesetzt werden, mindestens diesen Stundenlohn erhalten. Die Untergrenze gilt sowohl im Osten als auch im Westen Deutschlands. Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) im Westen bekommen künftig mindestens 12,15 Euro.
Aus- und Weiterbildungsbranche
Der Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche läuft zum 30. Juni 2013 aus. Das Inkrafttreten einer neuen Verordnung wird für den 1. Juli angestrebt und soll bis zum 31. Dezember 2015 gelten. Demnach würde pädagogischem Personal dann zunächst eine Vergütung von mindestens 12,60 Euro im Westen und 11,25 Euro im Osten zustehen. In zwei Stufen soll sich dieser Mindestlohn zum 1. Januar 2015 auf 13,35 Euro im Westen und 12,50 Euro im Osten erhöhen.
Bergbauspezialarbeiten
Der Mindestlohn für Bergbauspezialarbeiten ist bereits am 31. März außer Kraft getreten. Mangels gültiger Nachfolgeregelung sind Zeitarbeitnehmer, die in Betrieben dieser Branche eingesetzt werden, seit April 2013 nach den tariflichen Regelungen zu vergüten.
Wäschereidienstleistungen
Ebenfalls seit dem 31. März hat auch die Lohnuntergrenze für Wäschereidienstleistungen keine Gültigkeit mehr. Da der dortige Mindestlohn mit 8 Euro im Westen und 7 Euro im Osten Deutschlands jedoch unter dem der Zeitarbeitsbranche lag, ist dies im Grundsatz für Personaldienstleister nicht relevant. Ein neuer Tarifvertrag ist frühestens im Herbst 2013 zu erwarten. Ob der Mindestlohn für Wäschereidienstleistungen dann über der Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit liegen wird, ist offen. (ML)
Weitere Informationen zu den zeitarbeitsrelevanten Mindestlöhnen stehen im Anhang zum Download.