Malermindestlohn steigt am 1. Mai

Am 1. Mai werden die Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk erhöht. Ungelernte Beschäftigte müssen dann mindestens 10,35 Euro verdienen, gelernte Arbeitnehmer in Ostdeutschland 11,85 Euro. Während der vereinbarten Laufzeit sind noch weitere Entgelterhöhungen vorgesehen.

Bei ungelernten Kräften gibt es schon jetzt keine Ost-West-Unterscheidung mehr. Bei gelernten Arbeitnehmern wird die Diskrepanz am 1. Mai 2020 entfallen. Der Mindestlohn gilt nicht für Fahrzeug- und Metalllackierer. Der 9. Entwurf der Malermindestlohnverordnung wurde am 9. Februar im Bundesanzeiger veröffentlicht. Neben den Entgelten gibt es keine weiteren Änderungen. (ML)

Erhöhungen

Die vereinbarten Erhöhungen staffeln sich wie folgt:

ungelernte Arbeitnehmer

 

Bundesweit

Seit 1. Mai 2015

10,00 Euro

Ab 1. Mai 2016

10,10 Euro

Ab 1. Mai 2017

10,35 Euro

Ab 1. Mai 2018

10,60 Euro

Ab 1. Mai 2019

10,85 Euro

Ab 1. Mai 2020

11,10 Euro

gelernte Arbeitnehmer

 

West

Berlin

Ost

Seit 1. Mai 2015

12,80 Euro

12,60

10,90

Ab 1. Mai 2016

13,10 Euro

12,90

11,30

Ab 1. Mai 2017

13,10 Euro

13,10

11,85

Ab 1. Mai 2018

13,30 Euro

13,30

12,40

Ab 1. Mai 2019

13,30 Euro

13,30

12,95

Ab 1. Mai 2020

13,50 Euro

13,50

13,50