LVU kritisiert Einteilung der Arbeitsverhältnisse

„Es gibt keinen Grund, Zeitarbeit zu skandalisieren oder zu prekarisieren“, betont Werner Simon, Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung Unternehmerverbände (LVU) Rheinland-Pfalz. Er kritisierte, dass das Statistische Landesamt Zeitarbeit nicht zu Normalarbeitsverhältnissen zählt. Laut Statistischem Landesamt sind 26 Prozent der abhängig Erwerbstätigen in Rheinland-Pfalz atypisch beschäftigt.

In einer Pressemitteilung erinnerte Simon an die hohe Quote an Vollzeitbeschäftigten in der Zeitarbeit und daran, dass fast 100 Prozent der Zeitarbeitnehmer unter Tarifbedingungen arbeiten. Diese hätten die Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche mit den DGB-Gewerkschaften ausgehandelt. Branchenzuschläge sorgten zudem dafür, dass Beschäftigte nach Einarbeitung Zuschläge auf ihren Tariflohn erhalten. Die Einordnung von Zeitarbeit als Nicht-Normalarbeitsverhältnis sei nicht nachvollziehbar.

Statistisches Bundesamt: Keine Negativwertung

Damit stimmt der LVU dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) zu, der sich in dieser Sache bereits im vergangenen Jahr an das Statistische Bundesamt gewandt hat. Damals antwortete Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes, auf das Schreiben von iGZ-Kommunikationsleiter Marcel Speker und stellte klar, dass die Bezeichnung „atypisch“ nicht negativ zu werten sei:

„Es ist mir wichtig, zu betonen, dass mit der Einstufung einer Beschäftigungsart als „atypisch" weder eine Negativwertung verbunden ist noch eine Aussage darüber, ob und inwieweit ein solches Arbeitsverhältnis als prekär anzusehen ist. Der Begriff „prekär" wird daher in unseren Veröffentlichungen nicht verwendet. Entscheidend für unsere Abgrenzung atypischer Beschäftigung vom sogenannten Normalarbeitsverhältnis ist, dass es sich um Beschäftigungen handelt, die nicht dem klassischen Modell einer langfristig angelegten sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit für den immer gleichen Arbeitgeber im immer gleichen Betrieb entsprechen.“ (ML)