Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit unmittelbar vor Realisierung
Thematisch ging es im Wesentlichen um die Änderungen im Zuge der AÜG-Reform 2011. iGZ-Verbandsjurist RA Stefan Sudmann erläuterte, welche Folgen die Einführung von Drehtürklausel und Lohnuntergrenze für die Verbandsmitglieder haben. Außerdem widmete er sich dem Verbot der konzerninternen Überlassung und der Equal-Pay-/Equal-Treatment-Frage. In diesem Punkt riet Sudmann den Mitgliedsunternehmen: „Ein Arbeitsentgelt kann von betrieblicher Altersvorsorge bis zu Zuschüssen zum Krankengeld reichen. Definieren Sie genau, was Sie zahlen werden.“
Mindestlohn
Spätestens zu Beginn des kommenden Jahres erwartet Sudmann endgültig die Einführung der Lohnuntergrenze: „Es steht dem Mindestlohn nichts mehr im Wege“, so der iGZ-Verbandsjurist. Auch ausländische Unternehmen müssten sich demnach an die gesetzlichen Mindestzahlungen halten. Die Frage eines Mitglieds, ob Dumpingpreise aus dem Ausland demnach nicht mehr zulässig seien, beantwortete Sudmann mit einem klaren „Ja“. Um die neuen Vorschriften kontrollieren zu können, habe der Zoll von nun an mehr Befugnisse. Zur Aufklärung von möglichen Verstößen dürfe der Zoll auch Hardware beschlagnahmen.
Kurzarbeitergeld
Auf großes Interesse stießen außerdem die Entwicklungen bezüglich des Kurzarbeitergeldes (KUG). Trotz großen Bemühens des iGZ, das KUG länger beizubehalten, ende die KUG-Regelung vorzeitig zum Ende des Jahres. Es gebe jedoch bereits neue Bestrebungen in Form eines Antrags aus Baden-Württemberg, um die KUG-Regelung möglichst bald wieder einzuführen. (ML)
Die Präsentation von Verbandsjurist RA Stefan Sudmann steht im Anhang zum Download.