Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit nimmt Gestalt an

Die Sozialpartner iGZ/BAP und die Einzelgewerkschaften beim DGB haben einen gemeinsamen Lohnuntergrenzen-Vorschlag unlängst an das BMAS geschickt. Nun wird der entsprechende Entwurf der Rechtsverordnung am 11.11.2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht (7,89 € West/7,01 € Ost; ab 1.11.2012: 8,19 € bzw. 7,50 €).

Rechtswirksamkeit

Nach dem im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz normierten weiteren Verfahren (Stellungnahmefrist von drei Wochen, Befassung des Tarifausschusses) könnten insoweit die für alle in- und ausländischen Zeitarbeitsanbieter geltenden Lohnuntergrenzen noch in diesem Jahr rechtswirksam werden.