Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit ein gewaltiger Fortschritt

Zum flächendeckenden Mindestlohn äußerte Brauksiepe, Deutschland habe das Problem, dass die Verhältnisse nach wie vor sehr unterschiedlich seien. Sie seien an den Westgrenzen, was die Löhne angehe, anders als an den Ostgrenzen. Darauf müsse natürlich insgesamt auch Rücksicht genommen werden. In der Tat sei es aus seiner Sicht ein gewaltiger Fortschritt, "dass wir jetzt die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit vereinbart haben. Das war ein Thema, das uns lange beschäftigt hat und wo der CDU-CSU-Teil der Bundesregierung auch schon früh Handlungsbedarf gesehen hat".

Er sei froh, dass jetzt diese Vereinbarung über eine Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit zustande gekommen sei. "Wir haben auf dem Gebiet der Mindestlohnpolitik, der Absicherung von Menschen gegen Lohndrückerei Fortschritte erzielt - gerade mit dieser Regelung zur Zeitarbeit, und nicht nur da." (…)

Tarifvertragsparteien werden gebraucht

Es werde aber immer dabei bleiben, dass die Tarifvertragsparteien gebraucht werden, wenn entsprechende Tarifvereinbarungen zur Basis für Lohnuntergrenzen gemacht werden sollen. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel habe der frühere Arbeitsminister Karl-Josef Laumann, der CDA-Bundesvorsitzende, in seiner Zeit als Landesarbeitsminister einen Tariflohn im Friseurgewerbe für allgemeinverbindlich erklärt. "Die Tarifvertragsparteien wollten das. Und der damalige Arbeitsminister Laumann wollte es auch und er hat es dann gemacht. Er brauchte die Hilfe der Tarifvertragsparteien. Und eine entsprechende Situation haben wir bundesweit in diesem Bereich bisher leider nicht", erklärte Brauksiepe.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Auf die Frage, ob man von der CDU, von der Union hören werde, "gleicher Lohn für gleiche Arbeit?" antwortete Brauksiepe: "Na ja, das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit, wenn Sie es jetzt auf die Zeitarbeit beziehen, steht's ja im Gesetz." Rot-Grün habe die Regelungen eingeführt, die dort gelten, dass grundsätzlich Equal Pay gelte, also, gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Rot-Grün habe es aber den Tarifvertragsparteien ermöglicht, davon nach unten abzuweichen, und zwar zeitlich unbegrenzt. Das haben, so der Staatssekretär, Schröder und Clement so durchgesetzt.

Vorschläge erwartet

Die CDU und CSU habe damals dagegen gestimmt. Das sei in dem Gesetz Hartz I gemacht worden. Man rede ja heute viel über Hartz IV, aber diese Regelungen, die heute für die Zeitarbeitsbranche gelten, seien von der damaligen Rot-Grün-Regierung in dem Hartz-I-Gesetz gemacht worden. Man könne das ändern. Brauksiepe: "Wir haben klar gesagt, wir erwarten von den Tarifvertragsparteien, dass sie selbst Vorschläge machen, und zwar noch im Laufe dieses Jahres, wie lang aus ihrer Sicht überhaupt durch tarifliche Vereinbarungen von diesem Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit abgewichen werden kann."

Einarbeitungszeit

Jemand, der lange arbeitslos war, und die Zeitarbeit sei ja eine Branche, die zum Glück auch Langzeitarbeitslosen Perspektiven biete, dann müsse er erst mal eingearbeitet werden, dann sei er vielleicht vom ersten Tag an noch nicht in der Lage, sozusagen die gleiche Arbeit zu bringen wie jemand, der in der Stammbelegschaft eingearbeitet, eingeübt sei. "Aber von Tag zu Tag ist es natürlich schwieriger zu begründen, dass jemand, der aus der Langzeitarbeitslosigkeit kommt, sich dann eingearbeitet hat, dass er nicht die gleiche Arbeitsleistung erreicht und man deswegen abweichen kann." Abweichungen von Equal Pay seien umso schwieriger unter Gerechtigkeitsaspekten zu begründen, je länger jemand eben die gleiche Arbeit erbringe wie der Kollege, mit dem er am Band stehe.

Equal Pay

"Und von daher ist das, glaub ich, völlig richtig, dass die Bundesregierung diese Erwartung hat, dass die Tarifvertragsparteien da demnächst einen Vorschlag machen, wie lange Abweichungen von Equal Pay durch Tarifvertrag überhaupt noch möglich sind. Also, wir als Union sind für gleichen Lohn für gleiche Arbeit." (Deutschlandradio Kultur, 25.06.´11)