Lohnuntergrenze für Zeitarbeitsbranche zugestimmt

Der gemeinsam eingereichte Vorschlag auf Festsetzung einer Lohnuntergrenze für die Zeitarbeitsbranche wurde am 08.12. vor dem Tarifausschuss im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verhandelt. Aufgrund dieser Zustimmung kann das Bundesministerium nun die Rechtsverordnung erlassen, mit der die Lohnuntergrenze für die Zeitarbeitsbranche allgemeinverbindlich wird.

Verbindlichkeit

Die derzeit gültigen Mindestentgelte der Entgeltgruppen 1 in Höhe von 7,89 € West und 7,01 € Ost sind auch für Zeitarbeitsunternehmen aus dem Ausland verbindlich. Im nächsten Jahr steigt die Lohnuntergrenze bis auf 8,19 € West und 7,50 € Ost. Die Lohnuntergrenze wird in Kürze in Kraft treten und dann bis zum 31. Oktober 2013 gültig sein. (WLI)