Lohnuntergrenze ein wichtiges Signal für die Zeitarbeitsbranche

Mit diesen Worten begrüßte iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz den Beschluss der Vertreter von Bundesregierung und Opposition nach zweimonatigen Verhandlungen, ab dem 1. Mai 2011 eine Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu verankern. Damit sei ein wirksames Mittel gegen mögliches Lohndumping geschaffen, das mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit aus den europäischen Nachbarstaaten gedroht habe.

Richtungsweisender Beschluss

Der Hauptgeschäftsführer wertete diesen Beschluss als ähnlich richtungsweisend wie die Einführung der Tarifverträge in der Zeitarbeit: "Damit wurde neben den Tarifverträgen und dem Ausbildungsangebot zu Personaldienstleistungskaufleuten eine weitere Säule geschaffen, auf der die Zeitarbeitsbranche als fest etablierter und gleichwertiger Bestandteil im deutschen Wirtschaftsgefüge ruht", betonte Stolz.

Zukunft aktiv gestalten

Jetzt sei es an der Branche, die Zukunft gemeinsam anzupacken und die Basis für eine moderne Zeitarbeit weiterhin fundiert auszubauen. Stolz: "Wir müssen nun gemeinsam mit den Tarifpartner bislang erarbeitete soziale Standards erhalten, weiter entwickeln und ausbauen, damit die Zeitarbeitsbranche auch in Zukunft seine Funktion als Jobmotor und Flexibilisierungsinstrument der deutschen Wirtschaft erfüllen kann."