„Lohndumping per Werkvertrag unseriös“
Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) lehne Werkverträge zum Zwecke des Lohndumpings ab. Für Zeitarbeitsunternehmen, so Stolz, müssen Werkverträge ein sinnvolles Instrument der Einsatzgestaltung ihrer Mitarbeiter sein - keinesfalls dürfen sie dazu genutzt werden, bestehende Lohnniveaus mehr oder weniger trickreich zu unterlaufen. "Die Einführung des Mindestlohns für die Zeitarbeit zum 1. Januar 2012 ist eine Errungenschaft, die unsere Branche weiter nach vorne bringt und ein Zeichen guter Zeitarbeit.
Nicht seriös
Geschäftsmodelle, die darauf ausgerichtet sind, die 7,89 Euro im Westen bzw. 7,01 Euro im Osten systematisch zu unterlaufen sind aus unserer Sicht nicht seriös", bekräftigte der iGZ-Hauptgeschäftsführer die Position des mitgliederstärksten Arbeitgeberverbandes der Zeitarbeitsbranche. (WLI)