Lohnangleichung für Kunststoff- und Kautschuk-Industrie

Die Einigung der IG BCE mit der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) der beiden Zeitarbeitgeberverbände BAP u nd iGZ sei immens wichtig, denn: „Wäre kein Abschluss erfolgt, hätte der Gesetzgeber die Tarifautonomie außer Kraft gesetzt und zur gesetzlichen Regelung gegriffen“, verdeutlichte Stolz. Die Branchenzuschlagstarife gelten nun für vier Branchen – bereits am 1. November 2012 traten die Tarife für die M+E- sowie die Chemische Industrie in Kraft. Sie schließen in fünf Stufen und binnen neun Monaten die Tariflücke zwischen der Zeitarbeit und den Mitarbeitern aus dem Einsatzbetrieb der beiden Branchen.

Weitere Wirtschaftszweige

Im neuen Jahr folgen weitere Wirtschaftszweige: Mittlerweile hat die VGZ mit den Gewerkschaften jeweils eine Einigung für insgesamt acht Branchen (Eisenbahn, Textil- und Bekleidungsindustrie, Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie sowie mit ver.di für die Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie) erzielt. Der iGZ-Hauptgeschäftsführer macht deutlich, dass die Branchenzuschläge in den genannten Branchen von allen Zeitarbeitsunternehmen gewährt werden müs sen: „Die Branchenzuschläge werden dort, wo sie zu zahlen sind, Teil des Grundentgelts. Wer dieses nicht korrekt gewährt, riskiert hohe Nachforderungen der Mitarbeiter und der Sozialversicherungen.“

Informationsmaterial

Der iGZ hat seinen Mitgliedsunternehmen detailliertes Informationsmaterial und Anwendungshilfen zur Umsetzung der Branchenzuschläge zur Verfügung gestellt. (WLI)