Lies würdigt iGZ-Ethik-Kodex
Tapfer verteidigte er die Gesetzesinitiativen Niedersachsens „Zur Erreichung des Ziels der Guten Arbeit“ und titulierte die Bekämpfung des Missbrauchs der Leiharbeit als „wichtig“. Deshalb unterstütze die Landesregierung die Initiative des Bundes, Leiharbeit und befristete Beschäftigung auf die ihnen zugedachten Funktionen der zeitlich begrenzten Abfederung von Auftragsspitzen und Vertretungsfällen zu beschränken. Zudem sei es für die Landesregierung ein Gebot der Fairness, dass für Leiharbeitnehmer nach einer kurzen Einarbeitungszeit der „Equal Pay“-Grundsatz gelte.
iGZ-Bekenntnis zu Fairness und Respekt
Dennoch gab er zu: das „Bekenntnis zu Fairness und Respekt im iGZ-Ethik-Kodex ist positiv zu bewerten“. Auch musste der „starke Friese“ eingestehen, dass auch seine Regierung nicht ohne Zeitarbeit auskommt. Von Januar 2013 bis April 2015 standen 982 Zeitarbeitsverhältnisse den Landesherren zu Diensten. (AR)
Die Kleine Anfrage samt Antwort (Drucksache 17/4153) steht im Anhang zum Download.