Leyen will Lohnuntergrenze und Anti-Missbrauch-Klausel für Zeitarbeit

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen will nach Informationen des Tagesspiegels eine Lohnuntergrenze für die Branche einführen. Über einen solchen Mindestlohn solle "die Akzeptanz und die Qualität" der Zeitarbeit verbessert werden, heißt es in einem Diskussionsentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Durch eine "Drehtür-Regelung" will das Ministerium künftig Missbrauch verhindern: Leiharbeitnehmer, die schon vor dem Einsatz in einem Unternehmen dort innerhalb der letzten sechs Monate beschäftigt waren, sollen den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten ("equal pay"). Das soll auch für Auszubildende nach dem Ende ihrer Ausbildung gelten. Beim Koalitionspartner stoßen von der Leyens Pläne auf Zustimmung. Der Gesetzentwurf sei "eine gute Antwort auf das Problem Schlecker", sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich Kolb. Eine Lohnuntergrenze in der Branche hält das Ministerium für "erforderlich", weil am 30. April 2011 die Übergangsfristen für die Begrenzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitnehmer aus den osteuropäischen EU-Beitrittsländern enden. Bei der Festsetzung der Lohnuntergrenze sollten auch bestehende Flächentarifverträge berücksichtigt werden, heißt es im Diskussionsentwurf.