Lemle: AÜG-Reform unnötig
„Die Reform bedeutet nicht nur einen tiefen Einschnitt in die Zeitarbeitsbranche, sondern wirkt sich auch nachhaltig auf alle Bereiche der deutschen Wirtschaft aus“, kritisierte Ralf Lemle, NRW-Landesbeauftragter des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), im Gespräch mit den Bergischen Blättern zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Nach der neuen gesetzlichen Regelung können Zeitarbeitsnehmer künftig nur noch für 18 Monate im selben Betrieb beschäftigt werden und müssen nach neun Monaten den selben Lohn wie Festangestellte erhalten. Unverständlich für Lemle: Der Gesetzgeber versuche Probleme zu lösen, die die Branche, gerade auch im Sinne der Arbeitnehmer, schon längst durch Tarifverträge gelöst habe.
Stufenweise Lohnangleichung
Denn Branchenzuschlagsverträge, die eine Angleichung der Löhne zwischen Zeitarbeitnehmer und der Stammbelegschaft vorsehen, gebe es schon seit 2011 in elf verschiedenen Branchen. Anders als die gesetzliche Regelung sehen die Branchenzuschläge sogar eine stufenweise Lohnangleichung vor. „Diese Lösung ist für Zeitarbeitnehmer sowieso besser“, erklärte Lemle gegenüber den Bergischen Blättern. Denn die erste Lohnerhöhung gebe es somit schon nach vier oder sechs Wochen, nicht erst nach neun Monaten, wie es der Gesetzgeber vorschreibt.
Arbeitsbedingungen entscheidend
„Die Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeitsbranche sind durch Tarifverträge so gut abgesichert wie in kaum einer anderen Branche“, so Lemle. Warum es einer Höchstüberlassungsdauer bedarf, verstehe er nicht – nicht nur wegen des damit verbundenen bürokratischen Aufwandes. Für ihn käme es auf die Arbeitsbedingungen an: „Wenn die Arbeitsbedingungen fair sind und der Lohn sich sogar stufenweise erhöht, warum muss ein Einsatz dann überhaupt zeitlich befristet werden?“ (LL)