Länderkammer votiert für gesetzlichen Mindestlohn

In der Länderkammer hat seit dem Antritt der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen wieder die Opposition das Sagen, wodurch die Mehrheit zum Gesetzentwurf möglich wurde. Der Entwurf wurde von den rot-grün regierten Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie dem rot-rot regierten Brandenburg eingebracht. Die große Koalition im Saarland unterstützte ebenfalls den Entwurf.

Nichts entschieden

Entschieden ist mit dem Votum pro Mindestlohn allerdings noch gar nichts: Der Initiative muss auch der Bundestag zustimmen, wo die Mehrheit schwarz-gelb ist. Es ist damit zu rechnen, dass das Votum im Bundestag daher abgelehnt wird. Dann käme die Gesetzesinitiative in den Vermittlungsausschuss.

Gescheitert

Vor einem Jahr war Rot-Grün bereits mit einem Vorstoß nach einem flächendeckenden Mindestlohn im Bundestag gescheitert. Die Union will Lohnuntergrenzen nur für Branchen und Regionen einführen, die ohne Tarifverträge sind. Die FDP ist bestenfalls zu einer Mindestlohn-Light-Regelung bereit. (WLI)