Länderinitiative im Bundesrat

Der gemeinsame Antrag wurde am 26. April 2012 (Bundesrats-Drucksache 237/12) eingereicht und beinhaltet folgende Änderungsanträge:

  1. Streichung der Tariföffnungsklausel in dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG); Damit wären die Tarifverträge für die Zeitarbeit hinfällig. Die Zeitarbeitnehmer hätten ab dem ersten Einsatztag Anspruch auf Equal Treatment.
  2. Wiedereinführung von Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbot;
  3. Eine maximale Höchstüberlassungsdauer von durchgehend zwölf Monaten;
  4. Gewerberechtliche Sanktionen, wenn Zeitarbeitnehmer in bestreikten Kundenbetrieben beschäftigt werden (§ 11 Abs. 5 AÜG);
  5. Streichung der Privilegien für die konzerninterne und die gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung (§§ 1 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 2a AÜG);
  6. Die Arbeitnehmerüberlassung soll als Branche in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes einbezogen werden;
  7. Erweiterung der Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte für die Betriebsräte.

In der Bundesratssitzung wird die Vorlage vorgestellt und soll dann den Ausschüssen zur Beratung überwiesen werden. (WLI)