Kurzarbeitergeld wird verlängert
Die Gewährung von Kurzarbeitergeld wird bis zum 31. Dezember 2021 gewährt und auch Beschäftigte der Zeitarbeitsbranche können weiterhin Kurzarbeitergeld beziehen. CDU und SPD einigten sich auf eine Verlängerung der erleichterten Kurzarbeit von regulär zwölf auf bis zu 24 Monate. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Pläne kurzfristig ins Bundeskabinett bringen.
Die verlängerte Bezugsdauer ist laut einer NTV-Meldung für Unternehmen gedacht, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Die Koalition will jetzt Steuergelder als Zuschuss zur Verfügung stellen, damit die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Milliardenkosten für Kurzarbeit finanzieren kann.
Verlängerung
Die Regelungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sollen bis zum 31. Dezember 2021 für alle Unternehmen gelten, die bis zum 31. März 2021 Kurzarbeit realisiert haben. Zehn Prozent der Belegschaft eines Betriebes müssen also von einem Entgeltausfall betroffen sein, und es ist kein Aufbau von negativen Arbeitszeitsalden nötig.
Sozialversicherungsbeiträge
Vorgesehen ist außerdem, dass die Sozialversicherungsbeiträge bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Allen Unternehmen, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, sollen die Sozialversicherungsbeiträge vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 zur Hälfte erstattet werden. Diese Erstattung könne im Fall von Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter während der Kurzarbeit auf 100 Prozent erhöht werden.
Erhöhung ab viertem Monat
Das Kurzarbeitergeld wird laut Ansinnen der Koalition weiter auf 70 oder 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. Diese Regeln soll bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, die bereits einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 haben. Derzeit beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern liegt es bei 67 Prozent des aktuellen Entgelts. (WLI)