Kurzarbeitergeld soll für Zeitarbeit verlängert werden

Corona und kein Ende – darauf hat jetzt auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) reagiert: Laut Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung soll die Möglichkeit zur Einführung des Kurzarbeitergeldes (KuG) bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden.

Die aktuelle Regelung zum Bezug von Kurzarbeitergeld sieht ein Auslaufen zum 31. März vor. Geplant ist, dass der Entwurf am 24. März im Bundeskabinett beschlossen und dann am 1. April in Kraft treten soll. In der Begründung zum Entwurf heißt es unter anderem:

Erleichterter Zugang

„Sollten Betriebe nach einer längeren Unterbrechung ab April 2021 plötzlich wieder oder erstmals pandemiebedingt von Arbeitsausfall oder pandemiebedingten Schließungen betroffen sein, stünde ihnen der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit nicht mehr zur Verfügung. Dies könnte vermehrt zu Entlassungen von Beschäftigten oder zu Insolvenzen der durch die COVID-19-Pandemie finanziell geschwächten Betriebe führen.“ (WLI)