Kurzarbeitergeld für Zeitarbeit bereits zum 1. März

Im Rahmen der Verbreitung des Corona-Virus sind unter anderem auch Erleichterungen beim Bezug des Kurzarbeitergeldes beschlossen worden. Zukünftig soll auch für Zeitarbeitnehmer Kurzarbeitergeld bezogen werden können. Zudem wurde das Quorum der potenziell betroffenen Mitarbeiter im Unternehmen von einem Drittel auf zehn Prozent gesenkt. Ursprünglich sollten diese Änderungen erst zu Mitte April in Kraft treten. Wie das Bundesarbeitsministerium jetzt bekannt gegeben hat, werden diese Änderungen nun doch schon rückwirkend zum 1. März 2020 Gültigkeit erlangen.

Kurzarbeit kann demnach auch für Zeitarbeitnehmer ab sofort bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt werden. Gewährung und Auszahlung erfolgen ebenfalls rückwirkend. iGZ-Mitgliedern stellt der Verband weitere Einzelheiten und Informationen zum Bezug von Kurzarbeitergeld in einem gesonderten Merkblatt zeitnah zur Verfügung.

"Bundesregierung hat hier schnell und entschlossen gehandelt"

iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz begrüßt die Entscheidung: „Die Bundesregierung hat hier schnell und entschlossen gehandelt. Diese Maßnahme kommt genau zur richtigen Zeit. Unser Fachbereich Arbeits- und Tarifrecht arbeitet mit Hochdruck an den Praxistipps und Unterstützungsmaterialien zum Kurzarbeitergeld, um die Mitglieder schnellstmöglich bei der Beantragung dieser Leistung unterstützen zu können.“ Er verweist darauf, dass die Maßnahme in einem ersten Schritt richtig sei, aber weitere Schritte folgen müssten: „Wir brauchen zusätzlich auch, wie in der Wirtschaftskrise 2008, die Möglichkeit im Huckepack-Verfahren Kurzarbeit anmelden zu können. Also dann, wenn Kurzarbeit im Kundenbetrieb angemeldet wird ohne Einhaltung eines Quorums. Das würde den Besonderheiten der Zeitarbeit gerecht werden. Zudem ist die Befristung der Öffnung des Kurzarbeitergeldes für die Zeitarbeit bis zum 31.12.2020 nicht sachgerecht. Diese Regelung muss entfallen“, so Stolz. (MS)