Kurzarbeitergeld auch für Zeitarbeit bis März verlängert
In einer Pressemitteilung erklärte jetzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes – das gilt auch wieder für die Zeitarbeitsbranche. In der Veröffentlichung heißt es unter anderem: Mit der Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung - KugverlV) wird die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert.
Zusätzlich werden auch die Erleichterungen und Sonderregelungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. März 2022 verlängert. Die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird dabei auf die Hälfte reduziert.
Zugang bleibt offen
Laut Handwerksblatt bleibe damit die Zahl der Beschäftigten, die im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, von mindestens einem Drittel auf mindestens zehn Prozent abgesenkt. Und: Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von konjunkturellem Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld werde weiter vollständig verzichtet. Der Zugang für Zeitarbeitnehmer zum Kurzarbeitergeld bleibe bis zum 31. März 2022 eröffnet.
Wirksames Instrument
Kurzarbeit, so das BMAS, zeige sich als wirksames Instrument zur Sicherung von Millionen Arbeitsplätzen während der COVID-19-Pandemie. Aktuell steigen die Infektionszahlen in Deutschland so stark wie nie zuvor in dieser Pandemie. Einzelne Bundesländer haben bereits sogenannte 2G-Regelungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens eingeführt und es sei nicht auszuschließen, dass weitere verschärfte Maßnahmen ergriffen werden müssen, mit deutlichen Auswirkungen auf den lokalen Einzelhandel, das Gastgewerbe und den gesamten Dienstleistungsbereich. Außerdem belasten pandemiebedingte Lieferschwierigkeiten die Produktion im verarbeitenden Gewerbe. Für viele Betriebe sei nicht absehbar, wann sie das Vorkrisenniveau wieder erreichen können. (WLI)