Kurzarbeitergeld auch für die Zeitarbeitsbranche

Wegen der Coronavirus-Krise will die große Koalition von CDU/CSU-SPD die bisherigen Hürden für den Bezug von Kurzarbeitergeld rasch senken. Angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Epidemie beschloss der Koalitionsausschuss in einem mehrseitigen Papier, dass bereits an diesem Mittwoch (11. März) im Bundeskabinett dazu „alle erweiterten Instrumente für Kurzarbeit“ ermöglicht und der bisherige BMAS-Entwurf für das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ ergänzt wird.

„Dies ist im Interesse der Beschäftigten und der Unternehmen eine wichtige Maßnahme“, betonte Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), den hohen Stellenwert dieser Maßnahme, die auch für die Zeitarbeitsbranche gelten soll: „Im Rahmen dieser Beschlüsse ist auch unsere mehrfach geforderte Anregung von der Bundesregierung aufgenommen worden, ähnlich wie in der letzten Finanzkrise endlich wieder auch in der Zeitarbeitsbranche das Kurzarbeitergeld einzuführen“, begrüßte Stolz das Vorhaben.

Erleichterung

Neben einer Erleichterung der Auszahlungsmodalitäten soll die Gewährung nun auch über längerfristige Zeiträume ermöglicht werden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kommt dann für 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns auf. Kündigungen werden damit vermieden. Auch die Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden den Arbeitgebern laut Planung künftig voll erstattet.

Verordnungsermächtigung

Bislang lautete der Beschluss, dass nur 50 Prozent erstattet werden. Vorgesehen ist zudem, dass Unternehmen Kurzarbeitergeld schon nutzen können, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bisher griff das Mittel erst bei einem Ausfall von 33 Prozent. Schon im Januar beschloss die Regierung eine Erleichterung bei der Verlängerung des Kurzarbeitergelds von 12 auf 24 Monate. Die Regierung wird die Regelungen - befristet bis Ende 2021 – per Verordnungsermächtigungen in Kraft setzen. Die Verordnungen selbst sollen zunächst bis Ende 2020 befristet werden. (WLI)