Kurzarbeit Mittel erster Wahl
„Die Kurzarbeit ist in der Zeitarbeitsbranche angenommen und akzeptiert worden“, stellte unlängst der stellvertretende iGZ-Hauptgeschäftsführer, Dr. Martin Dreyer, während seines Vortrags beim digitalen Bremer iGZ-Landeskongress „PERSONAL.PRAXIS.DIGITAL.“ angesichts der Entwicklungen fest. Nun legte auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) dazu weiteres konkretes Zahlenmaterial vor.
Demnach nahmen laut aktueller Erhebung im Mai 5.811 Betriebe das Kurzarbeitergeld in Anspruch. Das entspricht 51 Prozent aller Zeitarbeitsunternehmen. Von März 2020 stieg die Zahl von 2.938 über 5.719 im April schließlich auf diesen Frühjahrshöchststand – jüngere Zahlen liegen für die Arbeitnehmerüberlassung noch nicht vor. Die Anzahl der Zeitarbeitnehmer in Kurzarbeit entwickelte sich dementsprechend von 60.823 im März über 140.407 im April auf 141.381 im Mai.
Mitgliederbefragung
Im April befragte der iGZ dazu seine Mitgliedsunternehmen, Ergebnis: Von 646 Teilnehmern hatten bereits 75 Prozent Kurzarbeit angemeldet und erklärt, es sei das Mittel der ersten Wahl bei den Gegenmaßnahmen zur Coronakrise. 9,7 Prozent der Unternehmen hatten die Anmeldung von Kurzarbeitergeld zudem in Planung. Weitere Maßnahmen, die laut eigener Aussage von den Unternehmen ergriffen wurden, waren der Abbau der Arbeitszeitkonten (67 Prozent), die Gewährung von Urlaub (60 Prozent), Entlassungen (48 Prozent), die Vermittlung in einen neuen Einsatz (38 Prozent) oder Standby im Garantielohn (16 Prozent).
Kurzarbeitergeld verlängert
Angesichts der Entwicklung der Coronakrise reagierte die Regierung im Oktober mit der Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung, die den Bezug von Kurzarbeitergeld auch für Zeitarbeitskräfte bis zum 31. Dezember 2021 ermöglicht. Das gilt für alle Betriebe, die bis zum 31. März 2021 Kurzarbeit eingeführt haben.
Einschränkung für Zeitarbeit
Dreyer gibt allerdings zu bedenken, dass die Bestimmung den Satz: „Danach tragen Verleiher das branchenübliche Risiko verleihfreier Zeiten selbst.“ beinhaltet. Das würde bedeuten, dass die Zeitarbeitsbranche ab 2022 beim Thema Kurzarbeitergeld wieder außen vor wäre. Es seien außerdem gleich mehrere Hürden eingebaut worden, Dreyer: „Zeitarbeitsunternehmen muss es bei Vorliegen eines konjunkturellen Arbeitsausfalls dauerhaft möglich sein, Kurzarbeitergeld zu bekommen. Das darf nicht erst unter dem Gesetzes- oder Verordnungsvorbehalt stehen. Wenigstens sollte die derzeitige Verordnungsermächtigung entfristet werden.“ (WLI)