Kurzarbeit für die Zeitarbeitsbranche?
Hintergrund ist, dass aufgrund der manipulierten Abgas-Tests von VW mit einem Auftragsrückgang gerechnet wird. Dieser könnte zuerst die dort beschäftigten Zeitarbeitskräfte treffen. „Es darf nicht dazu kommen, dass die Beschäftigten, die Arbeitnehmer, den Preis zahlen sollen, dafür dass es massives und strafbares Verhalten der Manager gegeben hat“, forderte Gabriel laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Es gehe nun vor allem um den Schutz der Arbeitnehmer.
Positive Erfahrungen mit Kurzarbeit
Kurzarbeit könnte den vorübergehenden Auftragsrückgang abfangen. Allerdings dürfen Zeitarbeitsunternehmen derzeit keine Kurzarbeit anmelden. Lediglich nach der Wirtschaftskrise 2008/2009 wurde das Verbot vorübergehend aufgehoben – mit überaus positiver Wirkung. Zeitarbeitsunternehmen konnten zahlreiche Mitarbeiter in ihren Betrieben halten. Mit dem Anziehen der Konjunktur standen diese Arbeitskräfte den Kundenunternehmen direkt zur Verfügung, wodurch neue Aufträge schnell und kompetent abgewickelt werden konnten. „Es ist an der Zeit, dass die Politik diese positive Entwicklung erkennt und das Kurzarbeitsverbot für die Zeitarbeitsbranche langfristig aufhebt“, betonte Werner Stolz, iGZ-Hauptgeschäftsführer. (ML)