Kurzarbeit ausnutzen: Weiterbilden!
Im Interview-Format „Auf 100 Worte mit“ müssen sich die Gesprächspartner kurz fassen. Ihnen stehen pro Antwort nicht mehr als 100 Worte zur Verfügung. Für dieses Interview traf sich der iGZ auf 100 Worte mit Michael Loef, Berater Qualifizierungsoffensive bei der WBS Gruppe.
Warum gibt es das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?
Das QCG ist von der Bundesregierung initiiert worden, um die Weiterbildung von Beschäftigten zu fördern und dem Fachkräftemangel bei den Unternehmen zu begegnen. Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt und der Übergang hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft führen dazu, dass sich Berufsbilder und Qualifikationsprofile deutlich verändern – und das in einem hohen Tempo. Die Vorteile für Unternehmen liegen auf der Hand: eine engere Bindung der Beschäftigten, das Fachwissen Ihrer Beschäftigten bleibt aktuell und die Kosten sind durch die weitreichende Förderung überschaubar. Die Vorteile für die Beschäftigten liegen insbesondere in der Vorsorge vor Arbeitslosigkeit und mögliche interessante Jobentwicklungen.
Welche Möglichkeiten bietet das QCG in der Zeitarbeitsbranche?
Zeitarbeitsunternehmen stellt sich eine besondere Herausforderung. Jeder Tag einer Fortbildung bedeutet Umsatzverlust. Das stellt sich bei Unternehmen außerhalb Ihrer Branche häufig nicht so eindeutig dar. Daher bedarf es einer besonderen Herangehensweise: Nutzung der Zeiten zwischen den Projekten und/ oder Kooperation mit Ihren Kunden bei gemeinsamem Interesse an Weiterbildung. Sehr interessant können auch abschlussorientierte Weiterbildungen sein. Hier werden 100 Prozent der Weiterbildungs- und Gehaltskosten gefördert. Für Ihre Beschäftigten in der Organisation gelten die gleichen Bedingungen wie für andere Unternehmen außerhalb Ihrer Branche: Sie können die Ausfallzeit während der geförderten Weiterbildung zum Beispiel durch Vertretungen kompensieren - ohne direkten Umsatzverlust. Dann sind auch Weiterbildungen von kürzerer Dauer und geringerer Förderung interessant.
Welche besonderen Chancen bieten Qualifizierungsverbünde?
Insbesondere für die von Ihnen beim Kunden eingesetzten Beschäftigten kann ein Qualifizierungsverbund interessant sein. Im Verbund mit anderen Unternehmen Ihrer Branche können spezifische Weiterbildungsinhalte und -zeiten gefunden und abgeglichen werden („Matching“). Die so entstehende ausreichende Gruppengröße ist für jeden Bildungsträger zwingende wirtschaftliche Voraussetzung für die Entwicklung individueller Angebote. Eine Plattform für ein „Matching“ kann von Ihrem Verband in Kooperation mit einem Bildungsträger angeboten werden – vorausgesetzt, Sie „spielen mit“. Die Weiterbildung von einzelnen Beschäftigten ist hiervor unberührt: diese können jederzeit in die Angebote der Bildungsträger münden.
Kann man die Weiterbildungsförderung auch während der Kurzarbeit nutzen?
Die Nutzung der Kurzarbeitszeit ist ausdrückliches Ziel der hier beschriebenen Qualifizierungsoffensive und bietet hierin eine weitere Facette der Fördermöglichkeiten – ausdrücklich auch für die Zeitarbeitsbranche und als sinnvolle Nutzung dieser Zeit. Die Rahmenbedingungen entsprechen in etwa denen der Förderung außerhalb von Kurzarbeit, ist aber etwas vereinfacht. Zudem wird die anteilige Förderung des Gehalts durch die Zahlung des Kurzarbeitergeldes ersetzt. Als besonderes „Schmankerl“ wird die Erstattung der Sozialversicherungskosten ab dem 01.07.2021 für die Zeit einer Weiterbildung weiterhin bei 100 Prozent verbleiben. Bei Anmeldung der Kurzarbeit nach dem 01.07.2021 werden anstatt 0 Prozent die Hälfte der SV-Kosten erstattet.