Kundenunternehmen hat Testung anzubieten
„Zusammen eine digitale Veranstaltung zu machen, schafft auch ein bisschen Gemeinschaftsgefühl“, freute sich die iGZ-Landesbeauftragte und Mitglied des Bundesvorstands, Petra Eisen, über den Austausch der Mitglieder beim Springtime-Meeting Bayern sowie die kompetente Beratung durch die Fachbereiche des Verbandes. Marcel Speker, iGZ-Fachbereichsleiter Kommunikation und Digitalisierungsbeauftragter, moderierte die virtuelle Runde.
Eine besondere Möglichkeit für Personaldienstleister, die Langzeitarbeitslose beschäftigen, stellte iGZ-Fördermittelexperte Clemens von Kleinsorgen vor: Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes werden für Mitarbeiter, die seit zwei oder mehr Jahren arbeitslos sind, im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des Endgeltes erstattet. Einzige Voraussetzung sei eine Vertragsschließung von mindestens zwei Jahren. Auch über das Qualifizierungschancengesetz informierte der stellvertretende Leiter des iGZ-Fachbereichs Bildung und Personal/Qualifizierung und bat die Teilnehmer, ihn bei Fragen zu kontaktieren: kleinsorgen@ig-zeitarbeit.de .
iGZ Kurz und Kompakt
Im Format „iGZ-News: Kurz und Kompakt“ berichteten Referenten von Neuigkeiten und Entwicklungen aus ihren Fachbereichen. Andrea Resigkeit, Fachbereichsleiterin Politische Grundsatzfragen, sprach über den Bundestagswahlkampf in Bayern. Sie rechne weiterhin mit guten Ergebnissen für die CSU und forderte die Mitgliedsunternehmen auf, mit den Politikern in Kontakt zu treten und über die Vorteile der Zeitarbeit zu sprechen. Klaus Versmold, zuständig für Sonderprojekte im iGZ-Fachbereich Kommunikation, stellte Digitalisierungs-Fördermöglichkeiten für iGZ-Mitglieder und besondere Optionen in Bayern vor. Zuletzt berichtete Claudia Schütte, iGZ-Fachbereich Bildung und Personal/Qualifizierung, über das neue Studienangebot für die Zeitarbeitsbranche. Dieses entstehe in Kooperation mit der Fernuniversität Hagen und biete durch einen modularen Aufbau Vorteile für Interessierte aus der Branche.
Testangebotspflicht beim Kunden
Eric Odenkirchen, iGZ-Fachbereichsleiter Arbeits- und Tarifrecht, referierte über die aktuelle rechtliche Lage der Branche. Im Fokus stand hierbei die kommende Testangebotspflicht für Unternehmen. Sie schreibt vor, jedem Mitarbeiter einen Corona-Test pro Woche anzubieten. Für Beschäftigte mit erhöhtem Risiko gelte gar eine Angebotspflicht von zwei Tests pro Woche. Ein erhöhtes Risiko bestehe unter anderem für Mitarbeiter in geschlossenen, schlecht lüftbaren Räumen oder in Berufen mit zwingendem Körperkontakt. Die Pflicht für das Testangebot liege - auch in der Zeitarbeitsbranche - beim Kundenbetrieb, so Odenkirchen. Dies gehe aus einem FAQ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervor: „Im Falle der Überlassung von Arbeitnehmern hat der Entleiher die Testung anzubieten.“ Dennoch rät der iGZ-Jurist bei einer Verweigerung des Kunden, selbst ein Testangebot zu machen. Es gelte weiterhin eine Verpflichtung für beide Seiten. In einzelnen Branchen und Bundesländern gebe es Ausnahmeregelungen wie etwa verschärfte Bedingungen.
Reger Austausch
In einer offenen Abschlussrunde diskutierten die Teilnehmer über die vorgestellten Fördermöglichkeiten und tauschten sich über die Erfahrungen mit der Testangebotspflicht aus. Speker wies die Anwesenden auf die kommenden Veranstaltungen des Verbandes hin: Das Forum Personalmanagement am 28. April, sowie die digitale Mitgliederversammlung und der Bundeskongress am 24. Juni. (GB)